Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Holzbau Seemann e. K. Für alle Lieferungen und Leistungen unserer Firma gelten an erster Stelle die nachstehenden Bestimmungen und dann die VOB/B Oktober 2006, so wie wenn gesondert Vereinbart der "Bauvertrag für Privatkunden"
1. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an den von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlage behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt werden, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. Sie können jedoch gegen Erstattung der mit der Erstellung dieser Unterlagen verbundenen Kosten käuflich erworben werden. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Wir stellen hierzu nur die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
2. Angebote sind für uns bis zum endgültigen Vertragsabschluss freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Treten bei langfristigen Verträgen von mehr als 4 Monaten Laufzeit - ab Vertragsabschluss - Lohn- und Materialerhöhungen auf, so sind wir berechtigt, diese in der tatsächlichen Höhe zuzüglich des betrieblichen Zuschlags für lohn- und materialgebundene Kosten in Rechnung zu stellen.
3. Ausführungs- und Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, sind jedoch unverbindlich.
Bei Unternehmer/ Unternehmen wird unmittelbar nach Auftragserteilung min.30% der Bruttoauftragssumme zur Zahlung fällig. Eine Bankbürgschaft über die Auftragssumme wird auch akzeptiert.
4. Wir behalten uns vor, bei in sich abgeschlossenen Bauteilen bzw. Baubereichen eine Bauabnahme bzw. ein Aufmaß durchzuführen und für das Bauteil eine Abschlagsrechnung zu erstellen. Und zwar nach Titel des Angebotes
Diese Rechnung ist sofort zu zahlen.
5. Die Zahlung der Schlussrechnung hat, soweit keine abweichende Vereinbarung vorliegt, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Skonto zu erfolgen, wobei der Rechnungszugang 3 Tage nach Rechnungsdatum vermutet wird. Will der Auftraggeber geltend machen, dass ihm die Rechnung später zugegangen ist, trägt er hierfür die Beweislast. Danach tritt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Auftraggeber uns allen hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen, mindestens doch Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank für Endkunden und 8% bei Kaufleuten. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderung aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt wurden.
6. Unsere Lieferungen und Leistungen sind nach Übergabe Bauseits gegen Wärme- und Feuchtigkeitseinflüsse sowie Gefahren anderer Art zu schützen. Sollten sich Mängel aus einer derartigen Unterlassung ergeben, so sind diese von unserer Gewährleistung ausgenommen. Unsere Gewährleistung erlischt auch, wenn das Bauteil von fremder Seite her bearbeitet oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird. Holz ist ein Naturprodukt. Dadurch können Unterschieden in Farbe, Struktur und Form im Vergleich zu vorliegenden Mustermaterial entstehen. Diese Abweichungen sind zu tolerieren und schließen eine Reklamation aus. Ebenso können Farbunterschiede bei Ziegeln entstehen gegenüber von Musterziegeln. Bei den Produkten handelt es sich teilweise um sehr empfindliches Material (z.B. Ziegel, Fliesen und ähnliches). Ein Bruch in der Lieferung bzw. beim Einbau ist möglich und berechtigt nicht zur Reklamation, falls der Anteil 5% nicht übersteigt.
7. Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen und Leistungen bis zur völligen Tilgung aller Schulden aus der Geschäftsverbindung vor. Soweit unsere Lieferungen und Leistungen wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Werden Lieferungen und Leistungen mit einem anderen Gegenstand verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an den neuen Gegenstand auf uns.
8. Für den gesamten Auftrag gelten hinsichtlich der Ausführung die anerkannten Regeln der Bautechnik und die für die Realbeschaffenheit geltenden Normen und Gütebestimmungen.
9. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, dann ist er verpflichtet, 15% der Bruttoauftragssumme als Schadensersatz zu leisten, es sei denn, dass er dem Auftragnehmer nachweist, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist. Dieses Recht wird nicht zugestanden, wenn es sich um Arbeiten nach besonderer Zeichnung (Sonderanfertigung) handelt.
10. Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung sind vom Auftraggeber termingerecht und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Umkreis von 30m zur Verwendungsstelle. Die Zufahrt zur Baustelle muss für LKW mit Anhänger bzw. schwere Lastzüge und Montagekran bei jeder Wetterlage unmittelbar bis zum Objekt möglich sein.
11. Bei Gerüstarbeiten übernehmen wir keine Haftung für am Haus montierte Satellitenanlagen oder ähnlichem wie Lampen etc. Diese sind vor Gerüstmontage vom Auftraggeber zu entfernen. Wir weisen darauf hin das Gerüste ggf. an der Fassade verankert werden und dadurch Dübellöcher entstehen.
12. Für Schäden an Glasscheiben oder Fensterbänke durch herunterfallende Teile wird keine Haftung übernommen wenn im Haus Rollläden vorhanden sind. In anderen fällen muss Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
13. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. 15. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
16.Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist vor Beschreiten des Rechtsweges ein Schlichtungsverfahren vor der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld durchzuführen
17. Als gemeiner Gerichtsstand gilt - sofern rechtlich zulässig - das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht.
Holzbau Seemann e.K. Inhaber: Zimmer-, Dachdeckermeister Marco Seemann
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Berufsbezeichnung: Zimmermeister, Dachdeckermeister (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung (Zu finden im Bundesgesetzblatt I, Seite 3074 in der Fassung vom 24. September 1998)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 324/5156/1135 Handelsregisternummer: HRA 5491 Bad Oeynhausen
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