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Dachbodendämmungen

Dämmen der oberen Geschossdecke

Seit 31.12.2006 ist es Gesetz, Decken zu nicht beheizten und nicht begehbaren Dachräumen zu dämmen. Dabei heißt nicht begehbar, dass man diese Räume nicht in aufrechter Haltung begehen kann.
Aber natürlich macht es Sinn, auch begehbare Räume zu dämmen. Das kann für die direkt darunter liegende Wohnung erhebliche Heizkostenersparnis bedeuten.
Die Energieeinsparverordnung fordert für Wohngebäude einen U Wert von 0,30W/m⊃2;K für Dachflächen und obere Geschossdecken. Das entspricht zirka 13 cm Dämmung (WLG 040) ohne die vorhandene Deckenkonstruktion zu berücksichtigen. Je nachdem, was mit dem Dachboden in Zukunft geschehen soll, gibt es unterschiedliche Lösungsansätze, sprechen Sie mich an.
Die KFW Bank fordert, wenn technisch machbar, mindestens 240mm der Wärmeleitgruppe 035.

Dank unseres Krans dämmen wir Ihren Dachboden in bis zu 10 m Höhe, ohne dass die Materialien durch das Haus transportiert werden müssen. Die Baustoffe werden dabei durch die Dachfenster auf den Dachboden gebracht. Durch diese effiziente Arbeitsweise entsteht deutlich weniger Schmutz und Staub in Ihrem Haus.

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